Flug storniert?! So bekommt ihr euer Geld zurück

Ihr habt euren Flug nicht angetreten und denkt, dass ihr das Geld nicht mehr zurückbekommt?! Dann haben wir eine gute Nachricht für euch: Ihr könnt euer Geld nun in fast vollem Umfang - zu knapp 95 Prozent - zurückerstattet bekommen.
In ganz einfachen Schritten klimpert es wieder in eurem Portemonnaie.

 

Erst Reiselust, dann nur noch Frust

Der Flug zum Lieblingsurlaubsort ist gebucht, doch aus unterschiedlichen Gründen könnt ihr die Reise doch nicht antreten - Hallo Ärger und Frust! Ab hier denken viele von uns, dass das Geld nun im Sand verlaufen ist. Das stimmt auf gar keinen Fall, denn was viele nicht wissen, aber vielleicht erahnen „Die Fluggesellschaften verhalten sich beim Thema Rückerstattung skandalös“, so vergleich.org-Redakteurin Desiree Rossa. Mit Dreistigkeit täuschen sie Fluggäste, weil diese meist über ihre Rechte nicht Bescheid wissen.

 

Dreistigkeit muss nicht mehr siegen

Dies bestätigt auch der Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl. Er rät nicht angetreten Flüge erst gar nicht stornieren zu lassen und die Frist bewusst verstreichen zu lassen, da eventuell doch noch der Flug annulliert wird oder es zu einschneidenden Änderungen im Flugablauf kommt. „In diesem Fall erstattet die Fluggesellschaft nicht nur den kompletten Flugpreis anstandslos zurück, sondern es kann sogar noch eine Ausgleichszahlung dazu kommen“, so der Reiserechts-Experte.
Wenn es trotzdem dazu kommen sollte, dass der Flug wie geplant stattfindet, dürfen wir uns grundsätzlich auf eine Rückzahlung von 95 Prozent freuen. Auch falls ihr den Flug storniert haben solltet. In wenigen Fällen kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind und für euch die Rückerstattung geringer als 95 Prozent ausfällt. Nichtsdestotrotz habt ihr hier den Anspruch Steuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge zurückzufordern. Diese Kosten entstehen nämlich nur dann, wenn die Person fliegt. Also ganz wichtig ist, ihr habt immer einen Anspruch Steuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge zurückzuverlangen.

 

 

Eine gute Nachricht kommt selten allein

Einige Fluggesellschaften bieten auch so genannte „Light-Tarife“ an und im Falle eines Nichtantritts zu diesen Konditionen argumentieren sie, falls es zu Rückzahlungsforderungen von Seiten des Kunden kommt, dass dies aus vertraglichen und tariflichen Gründen nicht möglich sei, so der Fluggastrecht-Experte Paul Degott. Lasst euch von den Fluggesellschaften bloß nicht täuschen. Nur weil ihr den „Light-Tarife“ gewählt habt, seid ihr nicht von eurem Recht eine Rückerstattung des Ticketpreises zurückzufordern, abgetreten.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel

 

Anders sieht es aus bei Pauschalreisen. Falls ihr eine Pauschalreise nicht antreten könnt, dann wird es wohl schwieriger werden das Geld von der Fluggesellschaft zurückzufordern. Eine Pauschalreise wird nämlich mit dem Reiseveranstalter vertraglich geschlossen und nicht mit der Fluggesellschaft.

 

Und so sieht eine Rückforderung aus

  • 1. Rückforderung per Brief / Fax
    Erst das Formular online ausfüllen, drucken und an die Fluggesellschaft schicken.
  • 2. Rückforderung per Mail
    Der einfachste und schnellste Weg an das Geld zu kommen, mit Hilfe dieser Mustervorlage und Kontaktdaten einiger Fluggesellschaften.
  • 3. Rückforderung über die Homepage der Fluggesellschaft
    Dazu findet ihr hier einen Auflistung einiger Fluggesellschaften, die solche Formulare haben.